Was versteht man unter einer Aktie?
Einerseits versteht man unter Aktie den Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. die Mitgliedschaft und damit verbundenen Rechte (Anspruch auf Bilanzgewinn, Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, Auskunftsrecht, Bezugsrecht, usw.) bei der Aktiengesellschaft. Andererseits ist die Aktienurkunde ein Wertpapier, die dieses Mitgliedschaftsrecht verbrieft.
Welche Arten von Aktien gibt es?
Es können verschiedenste Arten von Aktien unterschieden werden: So wird abhängig davon, ob die Aktien auf den Inhaber oder auf Namen lauten zwischen Inhaber- und Namensaktien differenziert. Grundsätzlich müssen Aktien seit 2011 auf Namen lauten. Die Ausgabe von Inhaberaktien ist nur mehr dann zulässig, wenn die Gesellschaft börsenotiert ist oder die Aktien nach der Satzung zum Handel an der Börse zugelassen werden sollen. Inhaberaktien müssen in einer Sammelurkunde verbrieft werden. Weiters sind börsenotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, die Sammelurkunde zu hinterlegen. Unter dem Gesichtspunkt des Stimmrechtes kann zwischen Stammaktien und stimmrechtslosen Vorzugsaktien unterschieden werden. Nennbetragsaktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag, der mindestens einem Euro oder einem vielfachen davon entsprechen muss. Hingegen haben Stückaktien keinen Nennbetrag. Der mit ihnen verbundene Anteil an der Gesellschaft ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Allerdings muss der auf eine einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals mindestens einen Euro betragen.
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