Was versteht man unter Abtretung von Forderungen?
Unter einer Forderungsabtretung versteht man die Übertragung einer Forderung auf einen neuen Gläubiger (Zession). Die Forderung gegen den Schuldner (Zessus) steht dann nicht mehr dem Altgläubiger (Zedent), sondern dem Neugläubiger (Zessionar) zu. Inhaltlich bleibt die Forderung unverändert. Eine Zustimmung des Schuldners ist nicht erforderlich. In bestimmten Fällen ist der Forderungsübergang gesetzlich angeordnet (zB Einlösung einer fremden Schuld). Wird ein derartiger Vorgang beurkundet, löst dies eine Gebührenpflicht aus. Die Zessionsgebühr beträgt 0,8 Prozent der Gegenleistung.
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