Was versteht man unter einem Abschöpfungsverfahren?
Ein Schuldner, der eine natürliche Person ist, kann im Laufe des Privatinsolvenzverfahrens spätestens mit einem Zahlungsplanantrag die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beantragen um die Restschuldbefreiung zu erwirken. Er hat den pfändbaren Teil seines Einkommens für idR sieben Jahre an einen Treuhänder zur bestmöglichen quotenmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger abzutreten. Die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens erfolgt, wenn dem Zahlungsplan die Bestätigung versagt wurde.
Um die Entschuldung zu erleichtern, beträgt die Dauer des Abschöpfungsverfahrens mit 01.11.2017 nun mehr fünf Jahre. Die Restschuldbefreiung ist dabei unabhängig vom Erreichen einer Mindestquote nach Ende der Laufzeit vorgesehen.
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