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Abfertigung alt

Was versteht man unter Abfertigung alt?

Die Abfertigung ist eine für Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter) gesetzlich vorgesehene, grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Zahlung. Für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die vor dem 01.01.2003 geschlossen wurden, gilt nach
wie vor die alte Rechtslage (Abfertigung alt).

Worin unterscheidet sich die Abfertigung alt von der Abfertigung neu?

Der Abfertigungsanspruch entsteht hierbei erst mit (rechtlichem) Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern dieses mindestens drei Jahre gedauert hat und ist von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses abhängig. Bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber, unverschuldeter Entlassung und berechtigtem vorzeitigen Austritt sowie im Fall einer einvernehmlichen Auflösung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfertigung. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses kann die Abfertigungsanwartschaft zwischen dem Zweifachen und Zwölffachen des letzten Monatsentgelts betragen. Bei allen anderen Been-
digungsarten wie Selbstkündigung (mit wichtigen Ausnahmen), vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund und einer verschuldeten Entlassung entfällt der Anspruch zur Gänze. Für die Arbeitsvertragsparteien ist es möglich, einvernehmlich einen Wechsel zum neuen System durchzuführen.

 

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