Presse und Medien

Medienunternehmen sind verpflichtet, die medienrechtlichen Grundsätze, insbesondere die publizistischen und journalistischen Sorgfaltspflichten, bei der Berichterstattung einzuhalten. Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt der Nachrichten müssen vor Veröffentlichung geprüft und dürfen nicht sinnentstellt veröffentlicht werden. Von Medienberichten betroffene Personen wehren sich zunehmend gegen eine ihrer Meinung nach inhaltlich unrichtige Berichterstattung und machen Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Gegendarstellungsansprüche oder sogar Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend. Als Rechtsanwalt mit Kanzleien in Graz, Linz, Wels und Wien beraten wir Sie ebenso bei der Prüfung von kritischen Formulierungen wie bei der Abwehr von Ansprüchen. Zur Schärfung des Problembewusstseins führen wir für Journalisten und interessierte Mitarbeiter auch Inhouse-Schulungen durch.

Des Weiteren vertreten wir Medienunternehmen in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch in aufsichtsrechtlichen Verfahren vor den Landesmedienanstalten.