Polen: Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema Hinweisgeber ist wieder da!

Konkret geht es um das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern, das bereits dem polnischen Präsidenten und dem polnischen Marschall des Senats übermittelt wurde. Es ist bekannt, dass der Senat seine Arbeit an dem Gesetz voraussichtlich im Juni abschließen wird und dass der Präsident es dann unterzeichnen wird. Über das gesamte Verfahren (PL) kann man  ▶ hier auf dem Laufenden bleiben.

Das bedeutet, dass wahrscheinlich Anfang September 2024 Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten (einschließlich derjenigen, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge beschäftigt sind) verpflichtet sein werden, u.a. über Folgendes zu verfügen:

  • interne Kanäle zur Meldung von Missständen (Meldekanäle)

und

  • internes Verfahren für die Meldung von Informationen über Verstöße gegen das Recht und Ergreifung von Folgemaßnahmen.

In Anbetracht dessen empfehlen wir Ihnen, nicht bis zum letzten Augenblick zu warten und noch heute mit den Vorbereitungen zu beginnen!

Die Rechtsanwaltskanzlei SDZLEGAL Schindhelm bietet umfassende Dienstleistungen zum Schutz von Hinweisgebern an, auch im Zusammenhang mit der Umsetzung und dem Betrieb der Meldekanäle.

  • Um den Erwartungen gerecht zu werden, haben wir eine elektronische Plattform für die Meldung von Verstößen geschaffen, die Sie in Ihren Organisationen implementieren können. Weitere Einzelheiten (DE) zu dieser Plattform finden Sie ▶ hier.
  • Darüber hinaus bereiten wir eine vollständige Dokumentation vor, einschließlich der Verfahren für interne Meldungen.
  • Für unsere Mandanten agieren wir auch als Personen, die im Namen der Arbeitgeber solche Meldungen von den Hinweisgebern entgegennehmen.


Zum Schutz der Hinweisgeber kontaktieren Sie bitte Fr. RAin (PL) Katarzyna Gospodarowicz (katarzyna.gospodarowicz@sdzlegal.pl; + 48 510 045 440)

Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen oder stellen Ihnen unser Angebot für die oben genannten Dienstleistungen vor.



Autor: Katarzyna Gospodarowicz