Polen: FRISTVERLÄNGERUNG FÜR DIE EINREICHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2020 UND DER CIT-8-ERKLÄRUNG

Wir weisen darauf hin, dass am Dienstag, den 30. März 2021, die Verordnung des polnischen Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 26. März 2021 in Kraft getreten ist, wonach die Fristen für die Erstellung von Jahresabschlüssen für
Körperschaften des Privatsektors und Non-Profit-Organisationen um 3 Monate und für die Körperschaften des öffentlichen Finanzsektors - um 1 Monat verlängert wurden. Dies ist die Antwort des Ministeriums auf Forderungen nach der Verlängerung der Fristen für die Erstellung von Jahresabschlüssen.

Daher wird die Frist für Körperschaften, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2020 endet und deren Jahresabschluss am 31. März 2021 erstellt werden sollte, bis zum 30.Juni 2021 verlängert.

Wesentlich ist, dass die Frist für die öffentlichen Gesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse bis Ende März erstellen müssen, nicht verlängert wurde, wenn das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt.

Damit wird auch die Frist für die Erstellung von Lageberichten der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Dementsprechend sollten die Finanzdokumente der Gesellschaft nicht später als 3 Monate nach dem 30. Juni 2021 (Bilanzstichtag) genehmigt werden, d.h. bis zum 30. September. Die Frist für Körperschaften des öffentlichen Finanzsektors wurde um 1 Monat verlängert - sie müssen ihre Dokumente bis spätestens 30. Mai genehmigen.

Die Frist für die Einreichung von Jahresabschlüssen bei dem Leiter der KAS
(poln. Krajowa Administracja Skarbowa/ die Nationale Finanzverwaltung) durch
natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wurde bis zum 31. Juli 2021 verlängert.

CIT-8-ERKLÄRUNG (poln. KSt-8-Erklärung)
Zugleich ist am 30. März 2020 eine weitere Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik in Kraft getreten, die die Frist für die Einreichung der CIT-8-Erklärung- der Erklärung über das erzielte Einkommen (den entstandenen Verlust) - bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies gilt für Körperschaften, deren Steuerjahr zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 28. Februar 2021 beendet wurde.

In der Pdf-Datei finden Sie eine tabellarische Zusammenfassung der neuen Fristen.

Wenn Sie Unterstützung in diesem Bereich oder Beratung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen brauchen, STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR
VERFÜGUNG!

 



Autor: Marcin Śledzikowski
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