Die kommerzielle Nutzung unbemannter Flugeräte in Österreich

Mit der EASA Basic Regulation (EASA-BR) und den darauf beruhenden Durchführungs- und Delegationsrechtsakten wurden erstmals einheitliche Regelungen für den Betrieb von UAS in der EU festgelegt, durch die unterschiedliche nationale Bestimmungen weitestgehend verdrängt wurden.

Die Umsetzung dieser unionsrechtlichen Vorgaben erfolgt in Österreich im 2021 neu gefassten § 24j LFG. Die bisherigen (nationalen) Regelungen über UAS sind aber weiterhin in Geltung und stehen zum Teil in einem Spannungsverhältnis zu den unionsrechtlichen Vorgaben.

Die europäisch harmonisierten Rechtsvorschriften erweisen sich für kommerzielle Drohnenanwender in der Praxis jedoch als starr und unpraktikabel: So ist zB ein UAS-Betrieb außerhalb der Sichtweite des Piloten (sog „BVLOS-Modus“) faktisch nur sehr eingeschränkt und unter strengen Auflagen – mit eigens erteilter Betriebsgenehmigung der Austro Control – möglich.

Der neue Rechtsrahmen für den U-Space soll diese starren Rechtsvorschriften aufweichen und insbesondere kommerziellen Drohnenanwendern die Möglichkeit geben, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen. Der neue Rechtsrahmen ist Teil der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, die im EU-Verkehrssystem die digitale Transformation umsetzen und widerstandsfähiger gegen zukünftige Krisen machen soll.

Dazu wird den Mitgliedstaaten per Verordnung die Möglichkeit eingeräumt, ein geografisches Gebiet zu definieren (auch grenzüberschreitend), in dem der UAS-Betrieb mit Unterstützung durch sog „U-Space-Dienste“ durchgeführt werden darf, die eine automatisierte Steuerung der Verkehrsbewegungen sicherstellen. Es handelt sich beim U-Space also um ein Verkehrsmanagementkonzept, das eine geordnete Eingliederung von UAS in das vorhandene Luftverkehrssystem und somit den sicheren Einsatz einer Vielzahl von Luftfahrzeugen auch über dicht besiedeltem Gebiet ermöglicht.

Obwohl die Entwicklung des U-Space (und dessen rechtliche Umsetzung in Österreich) erst am Anfang steht, wurde mit dem neuen Rechtsrahmen zum „U-Space“ ein Meilenstein für die kommerzielle UAS-Nutzung erzielt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Chance in Österreich genutzt wird. 



Autor: Raphael Höfer