Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - Alle Infos

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464, Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz „CSRD“) führt europaweit zur Ausweitung der Berichtspflicht für tausende Unternehmen beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 für Berichte, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden. Die CSRD ändert die bestehende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung ab und legt sowohl einerseits detailliertere Berichtspflichten als auch einen größeren Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen fest.

Die neue CSRD

Die Berichtspflicht umfasst Informationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (environmental, social, governance – ESG) sowie Kennzahlen zur EU-Taxonomie. Der Bogen der Berichtsthemen reicht von ökologischen Kennzahlen wie bspw. dem Corporate Carbon Footprint über soziale Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette bis hin zu Risikomanagement und Compliance. Unternehmen müssen zukünftig Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, und über ihre eigenen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt bereitstellen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  1. Ausweitung und Vereinheitlichung der Berichtspflichten
  2. Externe Prüfung (zunächst nur begrenzt)
  3. Präzisierung der Unternehmensinformationen und Anwendung der neuen unionsweiten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
  4. Veröffentlichung im Lagebericht

Wer ist von der CSRD betroffen?

Künftig gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften sowie für alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • mindestens 250 Mitarbeitende
  • über 40 Millionen Euro Umsatz
  • über 20 Millionen Euro Bilanzsumme.

Der Kreis der Verpflichteten wird sich in einem weiteren Schritt ab dem Jahr 2026 noch erweitern. Damit werden rund 49.000 Unternehmen in der EU betroffen sein.

Verantwortlich für die Erfüllung der CSRD sind die Geschäftsführung oder der Vorstand und die Aufsichtsräte.

Was können Sie bereits jetzt tun?

Setzen Sie sich frühzeitig mit Reportingstrukturen und der Datenerhebung der nichtfinanziellen Kennzahlen auseinander. Stellen Sie innerbetriebliche Ressourcen (wie bspw. Budget, Verantwortlichkeiten, Personal) auf. Auch wenn Sie als Unternehmen nicht direkt von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, können Sie indirekt bspw. als Lieferant mit Datenabfragen Ihrer Kunden konfrontiert werden.

Implementieren Sie ein transparentes Nachhaltigkeitsmanagement. Unternehmen, die sich erfolgreich mit ESG-Themen befassen, können nicht nur Investoreninteressen steigern, Vorteile am Kapitalmarkt erzielen oder als besonders attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden, sondern auch Risken im Geschäftsbetrieb minimieren und Kosten einsparen.

Sehen Sie die neuen Herausforderungen als Chance! Die Erfüllung der Vorgaben stärkt das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitenden sowie von allen Stakeholdern in das Unternehmen und zeigt, dass es sich um eine verantwortungsvolle, zukunftsfähige Organisation handelt.

Im Folgenden geben wir für einige Länder unsere Partnerkanzleien einen Überblick über die nationalen Regelungen in Bezug auf ESG, sowie Einblicke in die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung.


Länderübersicht

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China

1. Welche besonderen Regelungen in Bezug auf ESG sind hervorzuheben?

Zusätzlich zu den seit längerem bestehenden ESG-bezogenen Regelungen im chinesischen Umweltschutzgesetz, dem Gesetz zum Schutz von Verbraucherrechten und -interessen, dem Arbeitsvertragsgesetz, dem Gesetz zur Vorbeugung und Kontrolle von Berufskrankheiten, dem Arbeitssicherheitsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und dem Gesellschaftsgesetz wurden in China seit dem Jahr 2022 viele neue ESG-bezogene Standards zu ESG-Bewertung und -Offenlegung erlassen, wie z. B. die Leitfäden für die Offenlegung von ESG-Informationen durch Unternehmen, für das ESG-Bewertungssystem für Unternehmen, für die Erstellung von ESG-Berichten durch Unternehmen und für die ESG-Bewertungsstandards für Energieunternehmen. Die chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde hat außerdem den Industriestandard für Kohlenstoff-Finanzprodukte herausgegeben.

2. Bestehen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Neben den vorgenannten Leitfäden gibt es aktuell noch keine gesetzliche Verpflichtung für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Deutschland

1. Welche besonderen Regelungen in Bezug auf ESG sind hervorzuheben?

Da die Arbeiten an der europäischen Lieferkettenrichtlinie zuletzt ins Stocken geraten waren, entschied sich der deutsche Gesetzgeber, das Thema Lieferkette national zu regeln. Der Gesetzgeber hat mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) einen nationalen Rechtsrahmen mit internationaler Auswirkung geschaffen, der bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Direkt erfasst vom unmittelbaren Regelungsbereich des LkSG sind zunächst nur Unternehmen mit regelmäßig mehr als 3.000 inländischen Mitarbeitern. Die Schwelle wird zum 1. Januar 2024 auf 1.000 Mitarbeiter abgesenkt. Dass ein Unternehmen vom Anwendungsbereich des LkSG ausgenommen ist, bedeutet aber keinesfalls, dass es diesen Themenbereich ignorieren kann. Im Gegenteil: Fast sämtliche Unternehmen des deutschen Mittelstandes und auch diverse nicht-deutsche Unternehmen werden sich sehr bald mit dem LkSG auseinandersetzen müssen. Dies gilt zumindest, soweit sie direkt oder indirekt ein größeres Unternehmen beliefern, welches vom Regelungsbereich des LkSG erfasst ist.

2. Bestehen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Seit 2017 gilt in Deutschland für bestimmte Unternehmen die CSR-Berichtspflicht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung in nationales Recht erfolgte durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz. Die betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht u. a. nicht-finanzielle Informationen zu folgenden Aspekten offenlegen: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und dem Aufsichtsrat. Unmittelbar betroffen sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Die Berichtspflicht gilt zudem für Unternehmen, die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter haben und deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen oder dessen Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt.

Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass Großbetriebe CSR-Informationen von ihren Zulieferbetrieben einfordern werden. Es ist den Unternehmen selbst überlassen, nach welchem Standard sie berichten. Nutzbar sind nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke. Es ist den Unternehmen selbst überlassen, nach welchem Standard sie berichten. Nutzbar sind nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke.

Frankreich

1. Welche besonderen Regelungen in Bezug auf ESG sind hervorzuheben?

Um die Umsetzung der ESG-Prinzipien zu beschleunigen, wurde das französische Arbeitsgesetzbuch kürzlich um neue Bestimmungen erweitert, die den Arbeitnehmervertretern in diesem Bereich bestimmte Befugnisse einräumen. Seit einigen Jahren müssen die Arbeitnehmervertreter zu verschiedenen Themen konsultiert werden, die in direktem Zusammenhang mit ESG stehen, wie z. B. Gleichstellung von Frauen und Männern, Berufsbildung, Arbeitsbedingungen usw. Die Arbeitnehmervertreter müssen sich auch mit der Frage beschäftigen, wie sie mit ESG umgehen sollen. Seit August 2021 wird der Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) nun stärker in Umweltfragen eingebunden, indem er mit neuen Rechten und Mitteln ausgestattet wird. Gemäß dem Klimagesetz muss der CSE in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten über alle Umweltauswirkungen von Projekten, die sich auf die Organisation, die Verwaltung und den allgemeinen Betrieb des Unternehmens auswirken, informiert und dazu angehört werden (z. B. müssen bei der Anhörung zu einem Wechsel des Arbeitsplatzes alle Umweltaspekte des geplanten Umzugs behandelt werden).

2. Bestehen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Es ist nicht "obligatorisch" in Frankreich, eine ESG-Strategie zu haben oder ein verantwortungsbewusstes Unternehmen an sich zu sein, aber es ist verpflichtend, eine Reihe von Informationen im Zusammenhang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen zu veröffentlichen und bestimmte Prozesse einzuführen. Zu den rechtlichen Verpflichtungen, die französische Unternehmen in Bezug auf ESG haben, gehören u. a. folgende:

  • Die Veröffentlichung von nichtfinanziellen Informationen oder einer nichtfinanziellen Berichterstattung: Einige Unternehmen sind verpflichtet, eine Reihe von Informationen im Zusammenhang mit ihren Auswirkungen auf Umwelt, Soziales oder Governance zu veröffentlichen (die mit den ESG-Daten verbundenen Informationen).
  • Die Einführung eines Sorgfaltspflichtplans, der Maßnahmen zur Identifizierung, Vermeidung und Minderung von Menschenrechts-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in ihrer gesamten Wertschöpfungskette umfasst.
  • Die Einführung einer klaren Kommunikation für Investoren darüber, wie sie zum Kampf gegen die globale Erwärmung beitragen und wie sie ESG-Kriterien in ihrer Anlagepolitik berücksichtigen.

Italien

1. Welche besonderen Regelungen in Bezug auf ESG sind hervorzuheben?

In Italien sind insbesondere folgende 2 Regelungen hervorzuheben: Zum einen gibt es seit 2015 die Möglichkeit eine Kapitalgesellschaft als Società Benefit (Benefit Corporation) zu registrieren; dabei handelt es sich um "Unternehmen, die bei der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit neben dem Ziel der Gewinnausschüttung ein oder mehrere Ziele des Gemeinwohls verfolgen und in verantwortungsvoller, nachhaltiger und transparenter Weise handeln“. Um den Status zu erhalten, muss im Gesellschaftsvertrag das spezifische Gemeinwohl aufgeführt werden und auch die Pflichten der Geschäftsleitung zu dessen Erreichung müssen niedergelegt sein. Überdies ist ein sog. Impact Manager zu ernennen und im Jahresabschluss sowie auf der Homepage ein sog. Benefit Report zu veröffentlichen. Der Status bringt verschiedene Vorteile bspw. im Rahmen bestimmter öffentlicher Ausschreibungen oder auch zur Verteidigung gegen Vorwürfe des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenhang mit Greenwashing.

Zum anderen sei das Anfang 2022 eingeführte sog. Geschlechterzertifikat hervorgehoben, mittels dessen sich Unternehmen als ein auf Geschlechtergerechtigkeit bedachter Arbeitgeber zertifizieren lassen können. Eine solche Zertifizierung bringt u.a. eine Teilbefreiung von den abzuführenden Sozialversicherungsbeiträgen (1% bis zu einem Höchstbetrag von € 50.000) sowie ebenfalls Vorteile im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Zur Beibehaltung des Zertifikats ist alle 2 Jahre ein entsprechender Bericht zu erstellen.

2. Bestehen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

In Erwartung der Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es in Italien derzeit eine teilweise bestehende Pflicht zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsbilanz. Nach aktueller Rechtslage trifft diese Pflicht lediglich an der Börse gelistete Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Ab dem 1. Januar 2026 wird diese Pflicht auf sämtliche Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als € 50 Mio. und einer Bilanzsumme von mehr als € 43 Mio. erstreckt. Der Sache nach handelt es sich bei der Nachhaltigkeitsbilanz um einen Bericht an die jeweiligen Stakeholder über die im Bereich der Nachhaltigkeit gesetzten Ziele und deren Erreichung, d.h. beispielsweise über den Energieverbrauch unter Angabe der jeweiligen Energiequellen, die Situation der Gesundheit am Arbeitsplatz oder auch über den Stand der Geschlechtergerechtigkeit. Zusammengefasst gesagt, hat die Nachhaltigkeitsbilanz ein wahrheitsgetreues Bild über die Tätigkeiten und den Zustand des Unternehmens in den verschiedenen unter das Stichwort Nachhaltigkeit fallenden Bereichen zu geben. Entsprechend der Vorgaben der CSRD-Richtlinie wird die italienische Rechtslage nun mit der dort vorgesehenen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Berichtspflichten angepasst; ergänzend sei auf das bereits vorstehend erwähnte "Geschlechterzertifikat" erwähnt, welches dieselbe Zielrichtung verfolgt.

Österreich

1. Welche besonderen Regelungen in Bezug auf ESG sind hervorzuheben?

In Österreich besteht bereits eine unglaubliche Vielzahl ESG-bezogener Normen. Umweltbezogene Normen reichen von öffentlich-rechtlichen Vorgaben bis beispielsweise zu Umweltschutz, Wasserrecht oder Altlastenmanagement bis hin zu Verpflichtungen zur Energieeinsparung und zum Wärmeschutz in Bauordnungen der Bundesländer.

Der Nachhaltigkeitsfaktor „Soziales“ findet sich zum Beispiel in Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Anti-Diskriminierungsvorgaben sowie generell in Menschen- und Grundrechten wieder.

Gesetzliche Vorgaben zur Governance betreffen beispielsweise Normen zur Unternehmensführung, Compliancevorschriften sowie Verpflichtungen zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäscherei.  

Nachhaltigkeit ist seit dem Jahr 2021 auch ein ausgewiesener Aufsicht- und Prüfschwerpunkt der österreichischen Finanzmarktaufsicht. Schwerpunkte dabei sind einerseits die angemessene Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Strategie, Governance und Risikomanagement von beaufsichtigten Unternehmen und andererseits die Einhaltung der erforderlichen Offenlegungen hinsichtlich nachhaltiger Finanzprodukte, um Risiken von Greenwashing zu reduzieren.

2. Bestehen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz wurde im Jahr 2017 die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung auf nationaler Ebene in Östereich umgesetzt. Davon betroffen sind bereits kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Die Wahl des Rahmenwerks für die Berichterstattung obliegt den Unternehmen. Zu nennen sind hier die Leitlinien der Global Reporting Initiaitive (GRI), Global Compact der UN oder das Umweltmanagement – und Betriebsprüfungssystem (EMAS). Die GRI-Leitlinien etablierten sich als international meist angewendeter Berichtsstandard. Aktuell ist in Österreich eine inhaltliche, externe Prüfung nicht verpflichtend. Der Wirtschaftsprüfer hat lediglich das Vorhandensein der nichtfinanziellen Erklärung zu prüfen.

Aktuell sind rund 100 österreichische Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Mit Umsetzung der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird diese Zahl auf rund 2.000 steigen.

Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung. Dadurch steigt auch die Zahl der österreichischen Unternehmen, die eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen. SAXINGER hat unter Bezugnahme der GRI-Standards einen ersten, freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht erstellt. 

Polen

1. Welche besonderen Regelungen in Bezug auf ESG sind hervorzuheben?

Das Hauptziel von ESG ist es, die Aufmerksamkeit der Unternehmen in der Europäischen Union auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu lenken. Das Konzept der ESG hat die nationale polnische Gesetzgebung erheblich beeinflusst, insbesondere:

  • das Rechnungslegungsgesetz vom 29. September 1994 im Hinblick auf erweiterte nichtfinanzielle Informationen;
  • das Arbeitsgesetzbuch im Hinblick auf das Verbot der Diskriminierung und der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, neue Elternurlaubsregelungen und neue Regeln für die Gewährung von bereits bestehendem Urlaub;
  • die Verordnung des Finanzministers vom 29. März 2018 über die aktuellen und regelmäßigen Informationen der Wertpapieremittenten und die Bedingungen für die Anerkennung der in den Rechtsvorschriften eines Staates, der kein Mitgliedstaat ist, vorgeschriebenen Informationen über Unterrichtung hinsichtlich des angewandten Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane als gleichwertig;
  • die Vorschriften betreffend das Gesetz vom 27. April 2001 - Umweltrecht;

    ESG wirkte sich auch auf die Vorschriften aus, die durch CSRD-Richtlinie geändert werden sollen, es geht hier v.a. um die Vorschriften über Abschlussprüfer gem. dem Gesetz vom 11. Mai 2017 über Abschlussprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht.

2. Bestehen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Eine der wichtigsten nationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist Art. 49 des Rechnungslegungsgesetzes vom 29. September 1994, in dem festgelegt ist, dass der Leiter eines in dem o.g. Artikel erwähnten Unternehmens mitsamt dem Jahresabschluss einen Lagebericht zu erstellen hat.

Darüber hinaus sind die in Art. 49 b Abs. 1 des o.g. Gesetzes erwähnten Unternehmen verpflichtet, dem Lagebericht eine Erklärung über nichtfinanzielle Informationen beizufügen.

Diese Erklärung muss die in Art. 49 b Abs. 2 des o.g. Gesetzes aufgeführten Informationen enthalten, einschließlich einer Beschreibung der von dem Unternehmen angewandten Politik in Bezug auf Soziales, Arbeitnehmer, Umwelt, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung, sowie einer Beschreibung der Ergebnisse der Anwendung der Politik in diesen Bereichen.

Es gibt Möglichkeiten für die Durchführung der staatlich anerkannten Prüfungen. Ein Beispiel dafür, wie die Ergebnisse einer Prüfung auf nationaler Ebene anerkannt werden können, ist eine ISO-Prüfung. Um ein ISO-Zertifikat zu erhalten, ist das Bestehen einer solchen Prüfung erforderlich.

Tschechien

1. Welche besonderen Regelungen in Bezug auf ESG sind hervorzuheben?

Derzeit gibt es in Tschechien keine umfassende rechtliche Regelung für ESG-Angelegenheiten. Dennoch müssen Unternehmen die Rechtsakte der EU berücksichtigen, die in den kommenden Jahren in das Rechtssystem übernommen werden müssen.

Für die Unternehmen in Tschechien ist es vorteilhaft, mit der Berichterstattung zu ESG-Themen zu beginnen, noch bevor es gesetzlich gefordert wird. Die Datensammlung und Prozessgestaltung erfordern Zeit, daher empfehlen wir Unternehmen in Tschechien, so früh wie möglich anzufangen.

Einige besonders große Handelsgesellschaften verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung von ESG durch ethische Verhaltenskodizes, die sie selbst erstellen und in denen sie bestimmte Prinzipien festlegen, die mit ESG übereinstimmen und die sie einhalten möchten.

Es gibt jedoch bereits gewisse Anzeichen für die Förderung der ESG in einigen Rechtsvorschriften. Zum Beispiel trat im Juni 2022 eine neue Rechtsvorschrift in Kraft, die die Förderung der emissionsarmen Mobilität unterstützt und Unternehmen Anreize bietet, auf emissionsarme Dienstwägen umzusteigen oder neue Ladestationen zu installieren. Seit dem 01. 01.2023 veröffentlichen große Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) in Tschechien den Anteil ihres Umsatzes, der aus Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit nachhaltigen Aktivitäten stammt.

2. Bestehen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Tschechien hat die EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Konzerne in das tschechische Rechtssystem im Rahmen des Rechnungswesensgesetzes umgesetzt. Gemäß dem Rechnungswesensgesetz sind öffentliche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet, bestimmte Arten von nichtfinanziellen und Diversitätsinformationen in ihren jährlichen Berichten offenzulegen.

Ein Unternehmen, das nichtfinanzielle Informationen meldet, soll die entsprechenden Informationen offenlegen, die erforderlich sind, um die Entwicklung des Unternehmens oder des Konzerns, seine Leistung sowie die Auswirkungen seiner Aktivitäten zu verstehen. Dies umfasst mindestens Informationen zu den Bereichen Umwelt, soziale und mitarbeiterbezogene Angelegenheiten, Achtung der Menschenrechte sowie Maßnahmen gegen Korruption.

Bei Verletzung dieser Verpflichtung kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 3 % des Firmenvermögens verhängt werden. Die treibenden Kräfte für eine Ausrichtung auf nachhaltiges Unternehmertum sind auch die Banken. Bereits heute sind sie verpflichtet, Kreditanträge auch auf Grundlage des "nichtfinanziellen Reportings" zu bewerten, was ein wichtiges Merkmal für Unternehmen darstellt.



Autor: Irene Meingast