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Wettbewerbsrecht: Alle Infos auf einem Blick

Das Wettbewerbsrecht hat das Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, Monopole zu verhindern, die Effizienz der Märkte zu fördern und den Verbraucherschutz zu stärken. Innerhalb der Europäischen Union ist das Wettbewerbsrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten in Befolgung zahlreicher Richtlinien umgesetzt worden.

Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum Wettbewerbsrecht für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was ist das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne umfasst das Kartellrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die gewerblichen Schutzrechte (im wesentlichen Markenrecht, Geschmacksmusterrecht [= Musterrecht oder Designrecht], Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht [= „kleines“ Patent] und Urheberrecht).

Während das Kartellrecht im Wesentlichen darauf abzielt, Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen zu unterbinden, die das Ziel verfolgen, ihre Marktmacht auszubauen und zum Schaden der Abnehmer zu nutzen, soll das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb im wesentlichen Geschäftspraktiken verhindern, die unfair, irreführend oder aggressiv sind. 

Wettbewerbsrecht Österreich 

Für alle in Österreich tätigen Unternehmen gelten strenge kartellrechtliche Regeln. Sie setzen sich aus dem europäischen Wettbewerbsgesetz und nationalen Gesetzen zusammen. Internationales Wettbewerbsrecht hingegen gibt es keines; allerdings bemühen sich viele Staaten, unterstützt durch die WTO (Welthandelsorganisation) sowie die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), um Kooperationsabkommen, die Vorschriften und Maßnahmen beinhalten, um den internationalen Handel fairer zu gestalten (GATT-, GATS-, TRIPS-Übereinkommen etc.).

Das österreichische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient zur Sicherstellung eines fairen und leistungsgerechten Wettbewerbes („lauterer“ Wettbewerb) zum Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher und sonstiger Marktbeteiligter (Allgemeinheit, öffentliches Interesse). Das österreichische UWG enthält durch Umsetzung diverser EU-Richtlinien zivilrechtliche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen und hält sich im Rahmen internationaler Übereinkommen, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) sowie des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen).

Unterschied: Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht

Da es bei den drei Begriffen häufig zu Problemen bei der Unterscheidung gibt, hier kurz die Definitionen: 

  • Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne umfasst das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Kartellrecht. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Es zielt darauf ab, unlautere Praktiken zu verhindern und den Wettbewerb zu fördern. Das Wettbewerbsrecht umfasst Bestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb, irreführende Werbung, aggressive Geschäftspraktiken und anderen Verhaltensweisen, die den fairen Wettbewerb behindern. Es schützt sowohl Mitbewerber als auch Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und sorgt für Transparent und Integrität auf dem Markt. 
  • Das Kartellrecht als Teil des Wettbewerbsrechtes im engeren Sinne befasst sich mit Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb einzuschränken, wie zum Beispiel Preisabsprachen oder Aufteilung von Märkten zwischen den Unternehmen. Das Kartellrecht verbietet solche Kartellabsprachen, um den Wettbewerb zu schützen und eine marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen zu verhindern. 
  • Das Markenrecht befasst sich mit der Registrierung und dem Schutz von Marken. Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Diese Kennzeichen bestehen vorrangig aus einem Wort, einem Bild oder einer Kombination von Wort und Bild, es gibt aber auch Tonmarken und Duftmarken. Ist eine Marke erst einmal geschützt,  gewährt sie ihren Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und andere davon abzuhalten, diese Marke ohne Genehmigung (Lizenz) zu nutzen. 

Was versteht man unter Lauterkeitsrecht?

Das Lauterkeitsrecht wird als Synonym für das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verwendet. Das Lauterkeitsrecht regelt das Verhalten von Unternehmen im geschäftlichen Verkehr und zielt darauf ab, einen fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Nachstehend einige Beispiele für unlautere Praktiken, die durch das Lauterkeitsrecht verboten sind:

  • Irreführende Werbung: Falsche oder irreführende Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen, Preise, Rabatte oder andere relevante Informationen.
  • Aggressive Werbung: Marketing- und Werbestrategien, die durch ihre aufdringliche, störende oder unangemessene Natur als negativ empfunden werden können. Solche Werbemaßnahmen zielen darauf ab, die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf sich zu ziehen, können jedoch von diesen als belästigend oder unerwünscht empfunden werden
  • Rufschädigung: Verbreitung falscher oder abwertender Aussagen über Mitbewerber oder deren Produkte, um deren Ruf zu schädigen.
  • Nachahmung: Die bewusste Gestaltung von Produkten oder Verpackungen, um Verwechslungen mit bereits etablierten Produkten eines Mitbewerbers zu erzeugen.

Welchen Zweck hat das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu fördern, Monopole zu verhindern und den Schutz von Verbrauchern und Marktteilnehmern zu gewährleisten. Hier einige Beispiele:

  • Förderung eines offenen und fairen Wettbewerbs: Durch den Wettbewerb und die den Wettbewerb regelnden Maßnahmen (Wettbewerbsrecht) werden Unternehmen dazu angeregt, ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, innovative Lösungen anzubieten und Preise wettbewerbsfähig zu gestalten. Dies führt zu einer größeren Auswahl für Verbraucher und fördert Effizienz und Qualität in der Wirtschaft.
  • Verhinderung von Monopolen und Kartellen: Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, die Bildung von Monopolen oder Kartellen zu verhindern, die den Wettbewerb einschränken und den Markt beherrschen könnten. Monopole können zu höheren Preisen, geringerer Auswahl und schlechterem Service führen. Das Wettbewerbsrecht verbietet unfaire Praktiken wie Preisabsprachen, Marktmanipulation und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
  • Schutz der Verbraucher: Das Wettbewerbsrecht hat auch den Schutz der Verbraucher im Fokus. Es verbietet irreführende oder aggressive Werbung, betrügerische Geschäftspraktiken und den Verkauf unsicherer oder minderwertiger Produkte. Damit sollen die Interessen und das Vertrauen der Verbraucher geschützt, genaue Informationen bereitgestellt und qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Förderung der Markteffizienz: Ein fairer Wettbewerb fördert die Effizienz der Märkte, da Unternehmen bestrebt sind, ihre Produktion zu optimieren, Kosten zu senken und innovative Lösungen zu finden, um im Wettbewerb erfolgreich zu sein. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen.

Welche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gibt es? (Wettbewerbswidrige Handlungen)

Es gibt verschiedene Arten von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Im Folgenden sind einige der häufigsten Verstöße aufgelistet:

  • Kartellbildung: Kartelle sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb einzuschränken oder zu verhindern. Kartelle können Preise absprechen, Märkte aufteilen, Produktionsmengen festlegen oder Informationen austauschen, um den Wettbewerb zu behindern. Solche Praktiken sind in den meisten Ländern gesetzlich verboten.
  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung dürfen diese nicht ausnutzen, um den Wettbewerb zu behindern oder andere Marktteilnehmer zu benachteiligen. Beispiele für Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind unfaire Preissetzung, Verweigerung des Zugangs zu wichtigen Ressourcen oder unangemessene Vertragsbedingungen gegenüber anderen Unternehmen.
  • Unlauterer Wettbewerb: Das Wettbewerbsrecht verbietet verschiedene Formen des unlauteren Wettbewerbs, die darauf abzielen, den Ruf von Mitbewerbern zu schädigen, Verbraucher zu täuschen oder den Markt zu verfälschen. Dazu gehören irreführende Werbung, Rufschädigung, Nachahmung von Marken oder Produkten, unzulässige Vergleichende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken.
  • Preisabsprachen: Unternehmen dürfen sich nicht untereinander absprechen, um Preise oder andere wettbewerbsrelevante Bedingungen zu koordinieren. Preisabsprachen verzerren den Wettbewerb und führen zu höheren Preisen und geringerer Auswahl für Verbraucher.
  • Fusionen und Übernahmen: Bei Fusionen und Übernahmen müssen Unternehmen in einigen Fällen die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden einholen. Wenn eine Fusion oder Übernahme den Wettbewerb erheblich einschränken würde, können die Behörden die Transaktion blockieren oder Auflagen wie den Verkauf von Geschäftsteilen auferlegen.

Verbot unlauteren Wettbewerbs

Das Verbot unlauteren Wettbewerbs bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen und Regelungen, die unlautere Praktiken im Rahmen des Wettbewerbs zwischen Unternehmen verbieten. Diese Praktiken können dazu führen, dass der Wettbewerb verfälscht wird, Mitbewerber benachteiligt werden oder Verbraucher getäuscht werden. Das Ziel des Verbots unlauteren Wettbewerbs besteht darin, einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten und die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern zu schützen.

Wettbewerbsrecht: Verstoß & Folgen

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann je nach Wettbewerbsverstoß entweder von der Bundeswettbewerbsbehörde oder von Zivilgerichten geahndet werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird dann tätig, wenn eine Anzeige vorliegt oder ein amtswegiges Einschreiten für notwendig erachtet wird. Zivilgerichte entscheiden über eine entsprechende Klage, welche durch ein Unternehmen oder durch einen zur Klage befugten Verband (zum Beispiel Wirtschaftskammer, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte usw.) eingebracht wird.

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann Schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Konsequenzen dargestellt:

  • Bußgelder: Bei Kartellrechtsverstößen hat die Wettbewerbsbehörde das Recht, hohe Geldbußen gegen das betroffene Unternehmen zu verhängen. In der Europäischen Union können Geldbußen für Kartellverstöße mit bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens geahndet werden. 
  • Unterlassungsansprüche: Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, können gerichtlich dazu verpflichtet werden, den Verstoß zu beenden und zukünftig zu unterlassen. Dies kann bedeuten, dass das Unternehmen bestimmte Geschäftspraktiken ändern oder einstellen muss, was zu finanziellen Verlusten oder einem Wettbewerbsnachteil führen kann.
  • Beseitigungsanspruch: Der Anspruch auf Unterlassung umfasst auch das Recht, die Beseitigung des den Vorschriften des Wettbewerbsrecht widerstreitenden Zustandes vom Verpflichteten zu verlangen. 
  • Schadenersatzansprüche: Unternehmen oder Einzelpersonen, die durch den Wettbewerbsverstoß geschädigt wurden, können Schadenersatzansprüche gegen das verantwortliche Unternehmen geltend machen. Diese Ansprüche können zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen führen.
  • Urteilsveröffentlichung: bei einigen Wettbewerbsverstößen kann angeordnet werden, dass das Urteil auf Kosten des Verurteilten zu veröffentlichen ist.
  • Rufschädigung: Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann zu erheblicher Rufschädigung führen, insbesondere dann, wenn das Urteil veröffentlicht wird. Medienberichte über den Verstoß oder negative Mundpropaganda können das Vertrauen der Verbraucher in das Unternehmen oder seine Produkte und Dienstleistungen beeinträchtigen, was langfristige Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens haben kann.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: In einigen Fällen können Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt insbesondere für schwere Verstöße wie Kartellbildung oder betrügerische Geschäftspraktiken. Individuen, die an solchen Verstößen beteiligt sind, können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden.

Wie können Unternehmer und Verbraucher durch das Wettbewerbsrecht geschützt werden? 

Das Wettbewerbsrecht bietet Schutzmechanismen sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher. Im Folgenden einige prägnante Beispiele:

Schutz von Unternehmen:

  • Verhinderung von Monopolen: Das Kartellrecht als Teil Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, die Bildung von Monopolen oder dominierenden Marktstellungen zu verhindern. Dies schützt kleinere Unternehmen vor unfairem Wettbewerb und ermöglicht ihnen, auf dem Markt zu bestehen und zu wachsen.
  • Kartellbekämpfung: Das Kartellrecht als Teil des Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, Kartelle und unzulässige Absprachen zwischen Unternehmen zu bekämpfen. Dies schützt Unternehmen vor manipulierten Preisen, aufgeteilten Märkten und anderen wettbewerbsverzerrenden Praktiken.
  • Kontrolle von Fusionen und Übernahmen: Bei Fusionen und Übernahmen müssen Unternehmen in einigen Fällen die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden einholen. Dadurch wird sichergestellt, dass Fusionen und Übernahmen den Wettbewerb nicht erheblich einschränken oder zu einer Monopolbildung führen.
  • Verbot unlauteren Wettbewerbs: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Teil des Wettbewerbsrechtes verbietet unlautere Praktiken wie irreführende Werbung, Rufschädigung oder Behinderung des Wettbewerbs. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, ohne dass sie durch unfaire oder betrügerische Handlungen benachteiligt werden.

Schutz der Verbraucher:

  • Verbot irreführender Werbung: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Teil des Wettbewerbsrechtes verbietet irreführende Werbung, um Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Unternehmen müssen genaue und korrekte Informationen über ihre Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, um Verbrauchern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
  • Schutz vor aggressiven Geschäftspraktiken: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Teil des Wettbewerbsrechtes verbietet aggressive Verkaufspraktiken, wie beispielsweise unerwünschte Telefonanrufe, betrügerische Methoden oder Druckverkauf, um Verbraucher vor unangemessenem Druck oder Täuschung zu schützen.
  • Preiskontrolle: Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, faire Preise auf dem Markt zu gewährleisten. Es verbietet Preisabsprachen und schützt Verbraucher vor überhöhten oder manipulierten Preisen aufgrund eines Mangels an Wettbewerb.

Wie kann das Wettbewerbsrecht in Unternehmen praktisch umgesetzt werden?

Ein probates Mittel, um wettbewerbsrechtliche Verstöße in Unternehmen gar nicht erst entstehen zu lassen, sind sogenannte „Compliance“-Programme. Ein Compliance-Programm beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, Richtlinien und Verfahren, die von Unternehmen in ihrem Unternehmen implementiert werden, um sicherzustellen, dass geltende Gesetze, Vorschriften und ethische Standards eingehalten werden. 

Hier sind einige Schritte und Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um das Wettbewerbsrecht zu beachten und einzuhalten:

  • Kenntnis des Wettbewerbsrechts: Unternehmen sollten sich über die geltenden Wettbewerbsgesetze und -vorschriften informieren, die in ihrem Land oder ihrer Region gelten. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter sollten über das Wettbewerbsrecht informiert werden, insbesondere über die Arten von Verhaltensweisen, die als wettbewerbswidrig gelten können. Schulungen und Schulungsmaterialien können helfen, das Bewusstsein für wettbewerbsrechtliche Fragen zu schärfen und das Risiko von Verstößen zu reduzieren.
  • Einführung von internen Richtlinien: Unternehmen sollten klare interne Richtlinien und Verhaltenskodizes entwickeln, die den Mitarbeitern Anleitung geben und sicherstellen, dass sie sich an das Wettbewerbsrecht halten. Diese Richtlinien sollten Verbote von wettbewerbswidrigen Praktiken enthalten, einschließlich Kartellbildung, Missbrauch von Marktmacht und unlauterer Wettbewerb.
  • Überprüfung von Verträgen und Vereinbarungen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Verträge, Vereinbarungen und Geschäftspraktiken mit dem Wettbewerbsrecht im Einklang stehen. Es ist wichtig, kartellrechtliche Klauseln in Verträgen aufzunehmen, um sicherzustellen, dass wettbewerbswidrige Vereinbarungen vermieden werden.
  • Compliance-Überwachung: Unternehmen sollten Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung des Wettbewerbsrechts implementieren. Dies kann interne Kontrollen, regelmäßige Audits und die Zusammenarbeit mit Rechtsberatern oder Compliance-Experten umfassen.
  • Whistleblower-Schutz: Das Unternehmen stellt einen Mechanismus bereit, über den Mitarbeiter mögliche Verstöße melden können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Dies kann die Einrichtung einer anonymen Hinweisgebersystem oder eines "Whistleblower"-Schutzprogramms beinhalten.
  • Zusammenarbeit mit Wettbewerbsbehörden: Im Falle von Untersuchungen oder Verstößen sollten Unternehmen mit den zuständigen Wettbewerbsbehörden kooperieren und bei Bedarf unverzüglich rechtliche Unterstützung suchen.

Die Umsetzung des Wettbewerbsrechts erfordert eine proaktive Herangehensweise von Unternehmen, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Gesetze einhalten und ein faires und transparentes Geschäftsumfeld aufrechterhalten. Es ist ratsam, bei spezifischen Fragen und Bedenken einen Rechtsberater oder eine spezialisierte Compliance-Abteilung zu Rate zu ziehen.

Fazit

Das Wettbewerbsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, fairen Wettbewerb und Schutz von Verbrauchern vor unfairen Geschäftspraktiken zu sichern. Neben der öffentlichen Rechtsdurchsetzung (Einschaltung von Amts wegen, Vorliegen einer Anzeige) können Verstöße auch durch zivilrechtliche Klagen geltend gemacht und geahndet werden. Auf den Zivilrechtswege ist auch eine einzellige Verfügung zur schnellen Abhilfe gegen unlautere Geschäftspraktiken möglich. 

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann für die betroffenen Unternehmen zu erheblichen Schadenersatzverpflichtungen und/oder Bußgelder führen, auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wettbewerbsrecht

Was versteht man unter privatem und öffentlichem Wettbewerbsrecht?

Das private Wettbewerbsrecht basiert in der Regel auf Gesetzen und Vorschriften des Zivilrechts. Unternehmen können private Klagen einreichen, um gegen unlauteren Wettbewerb oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorzugehen. Die Sanktionen im privaten Wettbewerbsrecht können Schadensersatzforderungen, Unterlassungsansprüche oder Strafen umfassen. Das öffentliche Wettbewerbsrecht basiert auf speziellen Wettbewerbsgesetzen und -vorschriften, welche die Wettbewerbsbehörden ermächtigen, den Wettbewerb zu überwachen, Verstöße festzustellen und angemessene Sanktionen zu verhängen. Die Sanktionen im öffentlichen Wettbewerbsrecht können Geldbußen, Auflagen für das Verhalten von Unternehmen oder sogar die Zerschlagung von Unternehmen umfassen. 

Wozu dient Wettbewerbsrecht? 

Das Wettbewerbsrecht dient dazu, einen fairen, freien Wettbewerb zu garantieren und Konsumenten, aber auch Unternehmen vor unlauteren Praktiken zu schützen, die von anderen Unternehmen verursacht werden. Dazu zählen etwa das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung, Preis- oder Lieferabsprachen, unerlaubte Werbung, Kundenfang und vieles mehr.

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