Internationale Rechtsberatung

Sie sind auf der Suche nach einer international tätigen Anwaltskanzlei? SAXINGER steht Ihnen mit internationalen Teams zur Seite und berät sie kompetent, engagiert und mit wertvoller Erfahrung vor Ort. Informieren Sie sich vorab online über verschiedenste Themengebiete des internationalen Wirtschaftsrechts. 


Urheberrecht: Das Wichtigste zusammengefasst

Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werks das alleinige Recht, dieses zu verteilen, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Bei Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) kann der Schädiger unter anderem auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Auskunft, Rechnungslegung, Urteilsveröffentlichung sowie zur Bezahlung eines angemessenen Entgeltes geklagt werden. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum Urheberrecht für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was versteht man unter Urheberrecht?

Unter „Urheberrecht“ versteht man das alleinige Recht des Urhebers, sein erschaffenes Werk zu verbreiten oder auf sonstige Weise zu vervielfältigen. Das bedeutet, dass nur der Schöpfer eines Werks (das kann zB eine Zeichnung, ein Foto, ein Text, ein Film etc. sein) das Recht besitzt, zu entscheiden, ob, wo, wann oder für wie lange sein Werk gezeigt oder verwendet werden darf. 

Rechtsgrundlage dafür ist in Österreich das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) legt sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen fest, wobei die strafrechtlichen Sanktionen in der Praxis meistens weniger bedeutend sind.

Nach den Bestimmungen des Urheberrechts kann nur eine natürliche Person als Urheber eines Werkes anerkannt werden. Juristische Personen können jedoch nicht als Urheber angesehen werden, obwohl sie Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen erhalten können. Dies bedeutet, dass sie die Erlaubnis haben, das Werk auf bestimmte Weise zu verwenden, ohne jedoch als dessen Urheber anerkannt zu werden. 

Das Urheberrecht bietet Schutz für eine Reihe von kreativen Ausdrücken in verschiedenen Medien, vorausgesetzt, sie stellen eine eigentümliche geistige Schöpfung dar. Dies kann Bereiche wie Literatur, Musik, bildende Kunst oder Filmkunst umfassen. Diese Werke sind nicht nur als Ganzes geschützt, sondern auch in ihren einzelnen Teilen, was bedeutet, dass selbst eine kleine Komponente eines größeren Werks urheberrechtlich geschützt sein kann. Darüber hinaus gibt es spezielle Bestimmungen für verschiedene Arten von Werken. Bearbeitungen, also abgeänderte oder adaptierte Versionen eines Originalwerks, genießen beispielsweise Schutz, sofern sie als neue, originelle Schöpfungen gelten. Ähnliche Schutzmaßnahmen gelten auch für Sammelwerke, Datenbankwerke und Computerprogramme, die jeweils einzigartige Überlegungen und Vorschriften im Zusammenhang mit ihrer Erstellung und Nutzung mit sich bringen. 

Das Urheberrecht für Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste endet üblicherweise 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 

Urheberrecht: Österreich und EU-Ebene

Wenngleich Richtlinien zum Urheberrecht auf EU-Ebene erlassen wurden, um so den Anforderungen des digitalen Binnenmarkts und bspw. der grenzüberschreitende Verfügbarkeit europäischer TV- und Radiosendungen gerecht zu werden, gibt es in puncto Urheberrecht zwischen den Mitgliedstaaten deutliche Unterschiede in der Rechtsprechung. So hat auch Österreich zum Teil eigene Regeln, die in anderen Ländern keine Anwendung finden.  

Abmahnung Urheberrecht Österreich

Urheberrechtsverletzungen werden in der Regel im Zivilrechtsweg verfolgt, oft nach einer außergerichtlichen Abmahnung. In einer solchen Abmahnung wird der Schädiger über die Urheberrechtsverletzung informiert und aufgefordert, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn die rechtswidrige Handlung trotz Abmahnung fortgesetzt wird, kann der Urheber eine Unterlassungsklage (sowie weitere Ansprüche) bei Gericht einbringen, um gerichtlich durchzusetzen, dass die Verletzung des Urheberrechts gestoppt wird. Häufig wird diese Klage mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden.

EU Urheberrecht Artikel 12

Mit der Urheberrechtsreform 2019 wurde auch Artikel 12 novelliert, der Vergütungsansprüche im Verlagswesen regelt. Ziel der Novelle war es, Urheberrechtsverstöße auf großen Digitalplattformen zu verhindern oder die Urheber angemessen finanziell zu vergüten. Besonders kritisch wurde dieser Artikel von Autoren gesehen, da nun Verlage die Verhandlungen mit den Digitalplattformen übernehmen, nicht die Urheber selbst. 

Wann wird die Erlaubnis bei der Verwendung eines Werkes benötigt?

Die Erlaubnis zur Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn man vorhat, das Werk in einer Weise zu verwenden, die die ausschließlichen Rechte des Urhebers berührt. Diese Rechte umfassen das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen, zu präsentieren, zu senden, und das Recht, das Werk in andere Werke zu verwandeln, wie zum Beispiel in Übersetzungen oder Adaptionen. Daher benötigt man beispielsweise eine Erlaubnis, wenn man ein Buch drucken, einen Song in einem Film verwenden oder ein Kunstwerk in einer Werbung zeigen möchte. Allerdings gibt es Ausnahmen vom Urheberrecht, die unter bestimmten Bedingungen die Nutzung eines Werks ohne Erlaubnis des Urhebers erlauben. Beispiele hierfür sind die Verwendung zu Bildungszwecken, Zitatrecht oder Parodien. 

Beispiel Urheberrecht: Literatur 

Das Urheberrecht bietet einen breiten Schutz für Werke der Literatur in verschiedenen Formen und Ausprägungen. Romane, Erzählungen, Biographien, Drehbücher, Vorträge, Reden, Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, Sprüche und Slogans (sofern sie einen abgeschlossenen Gedankengang zum Ausdruck bringen), können alle unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Selbst bestimmte juristische Verträge und Tagebucheinträge können unter bestimmten Umständen urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen. Gleiches gilt für choreographische und pantomimische Bühnenwerke. Computerprogramme sind ein weiteres Beispiel für literarische Werke, die vom Urheberrecht geschützt werden. Sie sind ein spezieller Fall, da sie sowohl Aspekte der Literatur (in Form von Code) als auch der Funktion (in Bezug auf die Funktionalität des Programms) aufweisen.  

Beispiel Urheberrecht: Musik

Das Urheberrecht erstreckt sich auch auf Werke der Tonkunst und bietet Schutz für eine Vielzahl musikalischer Ausdrucksformen. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören beispielsweise Lieder, Opern, Arien und moderne Unterhaltungsmusik. Diese Arten von Werken umfassen sowohl die musikalische Komposition als auch den Liedtext, sofern vorhanden, wobei jeder Teil getrennt urheberrechtlich geschützt sein kann. Darüber hinaus sind auch andere musikalische Kompositionen, wie zum Beispiel Handyklingeltöne, urheberrechtlich geschützt, vorausgesetzt, sie stellen eine eigenständige geistige Schöpfung dar. Der Schutz der Werke der Tonkunst im Urheberrecht sichert den Komponisten und Textdichtern die alleinigen Rechte zur Nutzung und Verwertung ihrer Werke und ermöglicht es ihnen, wirtschaftlich von ihrer Kreativität und ihrem Talent zu profitieren. 

Beispiel Urheberrecht: Bildende Kunst 

Werke der bildenden Künste sind ein weiteres Feld, das vom Urheberrecht abgedeckt wird. Sie umfassen eine Vielzahl von Ausdrucksformen, darunter Werke der Malerei und Bildhauerei, Installationen und Aktionskunst, Lichtbildwerke wie Fotografien sowie Werke der Baukunst, wie architektonische Entwürfe, Pläne und Modelle. Darüber hinaus fallen auch Werke der angewandten Kunst, wie Designobjekte und Kunsthandwerk, unter den Schutz des Urheberrechts. Bei solchen Werken kann es eine Überschneidung mit dem Designrecht geben, das den Schutz von Mustern und Modellen regelt. In vielen Fällen können diese Werke sowohl urheberrechtlich geschützt als auch als Muster registriert sein, wodurch sie einen doppelten Schutz genießen. Diese Vielfalt an Kunstformen und der Schutz, den das Urheberrecht ihnen gewährt, betont die Vielseitigkeit und Flexibilität des Urheberrechts und seine zentrale Rolle bei der Förderung und dem Schutz kreativer Aktivitäten in der Gesellschaft.

Beispiel Urheberrecht: Filme 

Filmwerke jeglicher Art genießen Urheberrechtsschutz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spielfilme, Dokumentarfilme, Werbefilme, Musikvideos und unter Umständen auch im Internet verfügbare Multimedia-Inhalte. In vielen Ländern wird das Filmmaterial als eigenständiges urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen, das getrennt von seinen Bestandteilen, wie dem Drehbuch, der Musik und den darstellenden Künsten, geschützt ist. Die Übertragung von Sportereignissen kann auch urheberrechtlichen Schutz genießen, abhängig von den spezifischen nationalen Gesetzen und der Art und Weise, wie die Übertragung produziert und präsentiert wird. Urheberrechtsschutz bedeutet, dass der Inhaber des Urheberrechts das ausschließliche Recht hat, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen oder auszustellen und es in andere Werke zu transformieren. 

Beispiel Urheberrecht: Software

Software ist ein wichtiger Bereich des Urheberrechts, da sie als Ausdruck der Originalität und Kreativität ihres Schöpfers angesehen wird. Im UrhG wird Software als literarisches Werk angesehen und ist daher urheberrechtlich geschützt. Dies bedeutet, dass der Urheber oder die Urheberin das ausschließliche Recht hat, Kopien der Software zu erstellen, die Software zu verbreiten, öffentlich aufzuführen oder anzuzeigen und abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu erstellen.

Häufig werden Lizenzvereinbarungen genutzt, um zu regeln, wie und unter welchen Bedingungen die Software von anderen genutzt werden darf. 

Was versteht man unter „Verletzung des Urheberrechts“?

Eine Verletzung des Urheberrechts, auch als Urheberrechtsverletzung bezeichnet, tritt auf, wenn eine Person ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers ein geschütztes Werk in einer Weise verwendet, die die ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers verletzt. Diese Rechte umfassen im Allgemeinen das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Aufführung, öffentliche Präsentation und das Recht, abgeleitete Werke zu erstellen. 

Beispiele für Urheberrechtsverletzungen können das unerlaubte Kopieren eines Buches, das Herunterladen oder Streamen von Musik oder Filmen aus nicht lizenzierten Quellen, das unerlaubte Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Plattformen wie YouTube oder das Erstellen und Verkaufen von Kopien eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks sein. 

Die Folgen einer Urheberrechtsverletzung können schwerwiegend sein. 

Was sind die Folgen von Urheberrechtsverletzungen?

Werden geschützte Werke unerlaubt genutzt, egal, ob für kommerzielle Zwecke oder nicht, ob wissentlich oder unwissentlich, stehen dem geschädigten Urheber Ansprüche zu, die er gegen den Nutzer einsetzen kann. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) legt sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen fest, wobei die strafrechtlichen Sanktionen in der Praxis meistens weniger bedeutend sind.

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung stehen dem Verletzten folgende zivilrechtliche Ansprüche zu: Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt. Schadenersatz; Herausgabe, Urteilsveröffentlichung, Auskunft und Rechnungslegung. 

Wie kann man das Urheberrecht schützen?

Um geistiges Eigentum vor der unerlaubten Nutzung zu schützen, muss man wissen, was automatisch geschützt wird und was nicht. 

Werke gelten immer als eigene Kreation oder geistige Schöpfung und sind somit automatisch durch das Urheberrecht geschützt. 

Marken, Designs und technische Erfindungen hingegen müssen beim Patentamt eingetragen werden und gelten erst nach Prüfung und Erteilung des Schutzrechts als geschützt. Für sie gilt eine zeitliche Beschränkung. Die Eintragung im Patentregister ist gebührenpflichtig.  

Marken können als Wort-, Bild-, Wort-Bild-Marken, Tonfolgen, Logos etc. geschützt werden, ebenso Designs für Möbel, Mode, Haushaltsgeräte, oder auch Geschmacksmuster (Stoffmuster, Grafiken, Logos) und Erfindungen. 

Urheberrecht: Dann sollten Sie einen Anwalt einschalten

Wurden die Urheberrechte des Schöpfers eines Werks oder die eingetragenen Markenrechte verletzt, hilft ein Anwalt bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Ihr Anwalt wird in einem ersten Schritt eine Abmahnung an den Schädiger schicken bzw. in einem weiteren Schritt Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche für Sie gerichtlich geltend machen.  

Auf für den Fall, dass Sie von einer Abmahnung betroffen sind, etwa weil Sie Werke anderer unerlaubterweise verwendet haben, sollten Sie einen Anwalt einschalten. 

Außerdem unterstützt Sie ein Urheberrechts-Anwalt dabei, Nutzungsvereinbarungen Ihrer Werke vertraglich festzuhalten und kümmert sich um die Eintragung Ihres Patents, Marken oder Muster beim Patentamt.  

Fazit

Das Urheberrecht ist ein wesentliches rechtliches Instrument, das eine Brücke zwischen Kreativität und Wirtschaft schlägt. Es bietet den Schöpfern von Originalwerken in den Bereichen Literatur, Tonkunst, bildende Künste, Filmkunst und Software einen rechtlichen Schutz, der es ihnen ermöglicht, die Kontrolle über ihre Werke zu behalten und von ihrer Verwertung zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Urheberrecht

Was versteht man unter "Urheberrecht"?

Das Urheberrecht schützt den Schöpfer geistigen Eigentums vor dem unrechtmäßigen Gebrauch oder der Vervielfältigung seines Werks durch andere. Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz als Werk ist das Vorliegen einer eigentümlichen geistigen Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste oder der Filmkunst. 

Wen schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt den Urheber, also den Schöpfer einer geistigen Schöpfung. Das Urheberrecht legt fest, dass immer nur eine natürliche Person als Urheber oder Schöpfer eines Werkes gelten kann. Juristische Personen können nicht als Urheber angesehen werden, obwohl sie Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen erhalten können. 

Was ist der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?

Das Copyright geht auf den Buchdruck zurück und umfasste ursprünglich das Recht zur Vervielfältigung von Büchern. Heute wird das Copyright im englischsprachigen Raum weiter gefasst und beinhaltet das Kopieren oder Vervielfältigen eines Werks im Allgemeinen – egal, ob Buch oder Film. Es unterscheidet sich vom Urheberrecht dadurch, dass es die wirtschaftlichen Interessen des Rechteinhabers in den Vordergrund stellt – also den, der über die Nutzungsrechte verfügt. Das Urheberrecht hingegen schützt den Urheber und stellt ihn und seine Interessen in den Vordergrund. 

Rechtliche Beratung zum Urheberrecht

Sie möchten mehr über das Thema Urheberrecht bzw. die Abtretung des Urheberrechts wissen? Unser kompetentes Team berät Sie gerne und unterstützt Sie bei all Ihren Fragen. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf! 

Kontakt aufnehmen >>

Sie haben ein anderes Anliegen im Bereich IP/IT-Recht? Erfahren Sie mehr über unser umfassendes IP/IT-Rechts-Leistungsportfolio.