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Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte

Eigentumsrechte an immateriellem Vermögen (Immaterialgüterrechte) können geschützt werden und sichern so dem Inhaber das Recht zu, die unerlaubte Nutzung seines geistigen Eigentums durch andere zu unterbinden. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum geistigen Eigentum für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was versteht man unter geistigem Eigentum? 

Das geistige Eigentum beinhaltet die Eigentumsrechte an immateriellen Vermögenswerten („intellectual property“), die von einer oder mehreren Personen im Rahmen eines geistigen Prozesses erschaffen wurden. Zum geistigen Eigentum zählen unter anderem Marken, Geschmacksmuster (auch „Design“ genannt), technische Erfindungen (Patente und Gebrauchsmuster) oder urheberrechtlich geschützte Werke. Um diese immateriellen Vermögenswerte vor unerlaubter Nutzung zu sichern, können sie durch die Anmeldung bzw. Registrierung beim jeweils zuständigen Amt geschützt werden. Kein Schutz muss beantragt werden für Werke auf den Gebieten der Literatur, Tonkunst, bildenden Künste und Filmkunst (bspw. Lieder, Romane, Bilder,…). Diese sind per se durch das Urheberrecht geschützt. 

Wie kann man geistiges Eigentum schützen?

Bevor man geistiges Eigentum schützen lässt, sind mehrere Aspekte zu hinterfragen: 

  • Welches Schutzrecht ist das Passende (Marke, Geschmacksmuster, Patent oder Gebrauchsmuster)?
  • Wie weit soll der Schutz territorial gehen? 

In Österreich können Marken, Geschmacksmuster, Patente oder Gebrauchsmuster beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) eingetragen werden. Auf europäischer Ebene sind je nach Schutzrecht unterschiedliche Ämter zuständig. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) für Marken und Geschmacksmuster. Das Europäische Patentamt (EPA) ist für die Eintragung von Patenten zuständig. Ein Schutz in Ländern außerhalb Europas kann unter anderem über die Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erreicht werden.

Welche Schutzrechte für geistiges Eigentum gibt es?

Der Schutz geistigen Eigentums kann in zwei Kategorien eingeteilt werden: Schutzrechte, die einer Anmeldung/Eintragung beim jeweiligen zuständigen Amt bedürfen sowie Werke auf den Gebieten der Literatur, Tonkunst, bildenden Künste und Filmkunst, die durch das Urheberrecht per se geschützt sind und keiner Eintragung in ein Register bedürfen.

Technische Erfindungen

Um eine technische Erfindung vor unerlaubter Nachahmung zu schützen, kann dafür ein Patent oder ein Gebrauchsmuster („kleines Patent“) zur Anmeldung gebracht werden. Als Patent schutzfähig sind Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, sofern sie „neu“ sind, auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind.  Das Patent berechtigt den Inhaber andere davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre.  Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters für eine technische Entwicklung ist im Vergleich zur Anmeldung eines Patents an „einfachere“ Bedingungen geknüpft, dessen maximale Schutzdauer ist aber mit 10 Jahren begrenzt.

Designs/Geschmacksmuster

Geschmacksmuster schützen das Erscheinungsbild eines zwei- oder dreidimensionalen Erzeugnisses oder eines Teils davon, insbesondere die Merkmale der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung. Geschmacksmuster zeigen somit „wie Erzeugnisse aussehen“. Schutzfähig sind Geschmacksmuster allerdings nur, sofern diese „neu“ sind und eine gewisse „Eigenart“ aufweisen. Die maximale Schutzdauer für ein Geschmacksmuster beträgt 25 Jahre.

Marken

Marken dienen der Kennzeichnung eines Produktes oder einer Dienstleistung. Als Marke schutzfähig sind Zeichen aller Art wie bspw. Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung einer Ware. Es gibt Wort-, Bild-, Wort-Bild-, Hör-, Formmarken und vieles mehr. Der Markenschutz gilt in der Regel für zehn Jahre, kann aber beliebig oft verlängert werden. 

Werke

Werke auf den Gebieten der Literatur, Tonkunst, bildenden Künste und Filmkunst unterliegen dem Urheberrecht und müssen daher nicht gesondert geschützt werden; das Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen bereits ab ihrer Entstehung. Das kann für ein Lied etwa die erste öffentliche Aufführung (z.B. bei einer Probe) sein, für ein Buch ist es bereits das Manuskript. Wichtig für den Schöpfer ist es, im Streitfall das Entstehungsdatum nachweisen zu können. Der Schutz besteht in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des letztlebenden (Mit-)Urhebers.

Was versteht man unter Verletzung geistigen Eigentums?

Missachtet jemand das Recht an einem geistigen Eigentum eines Dritten bzw. verwendet unrechtmäßig dessen Marke, Geschmacksmuster, Patent oder Gebrauchsmuster, spricht man von der Verletzung dessen geistigen Eigentums. Im Falle einer Verletzung von geistigem Eigentum können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann ein solches Verhalten auch strafrechtliche Folgen haben. 

Zivilrechtlich stehen folgende Ansprüche zur Abwehr zur Verfügung:

  • Unterlassungsanspruch
  • Beseitigungsanspruch
  • Anspruch auf angemessenes Entgelt
  • Schadenersatz und Herausgabe des Gewinns
  • Anspruch auf Rechnungslegung
  • Anspruch auf Auskunft
  • Urteilsveröffentlichungsanspruch
  • Beantragung der Erlassung einer Einstweiligen Verfügung

Fazit

Eigentumsrechte an immateriellem Vermögen (Immaterialgüterrechte) können geschützt werden und sichern so dem Inhaber das Recht zu, die unerlaubte Nutzung seines geistigen Eigentums durch andere zu unterbinden. Um einen Marken-/Geschmacksmuster-/Patent- oder Gebrauchsmusterschutz zu erlangen, muss eine Anmeldung beim jeweils zuständigen Amt erfolgen. Kein Schutz muss beantragt werden für Werke einer geistigen Schöpfung. Diese sind per se durch das Urheberrecht geschützt. Das alleinige Nutzungsrecht liegt beim Inhaber, der dies allerdings (etwa durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen) an andere übertragen kann. Bei unrechtmäßiger Verwendung von fremden Immaterialgüterrechten spricht man von Verletzung geistigen Eigentums. Dieses Verhalten kann mit zivil- und strafrechtlichen Folgen geahndet werden. Ein Anwalt für geistiges Eigentum unterstützt Sie dabei, Ihre Schutzrechte zu sichern und diese auch gegen die unrechtmäßige Verwendung durch Dritte entsprechend zu verteidigen. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum geistigen Eigentum

Was ist geistiges Eigentum?

Das geistige Eigentum beinhaltet die Eigentumsrechte an immateriellen Vermögenswerten („intellectual property“), die von einer oder mehreren Personen im Rahmen eines geistigen Prozesses erschaffen wurden. Zum geistigen Eigentum zählen unter anderem Marken, Geschmacksmuster (auch „Design“ genannt), technische Erfindungen (Patente und Gebrauchsmuster) oder urheberrechtlich geschützte Werke.

Wie kann man geistiges Eigentum schützen?

Marken, Geschmacksmuster (Designs), Patente oder Gebrauchsmuster („kleines Patent“) können durch die Anmeldung/Eintragung beim jeweils zuständigen Amt geschützt werden. Dies ist auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene möglich. Kein Schutz muss beantragt werden für Werke einer geistigen Schöpfung, wie Lieder, Romane, Bilder oder Fotos. Diese sind per se durch das Urheberrecht geschützt.

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