Anke Brinkhus
LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Werdegang
Anke Brinkhus ist seit 2004 als Rechtsanwältin für Schindhelm in Hannover tätig.
Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück von 1995 bis 2000 absolvierte sie von 2000 bis 2001 den Graduiertenstudiengang Wirtschaftsstrafrecht, Abschluss: Master of Laws (LL.M.). Ihre Referendarausbildung fand von 2001 bis 2003 im OLG-Bezirk Oldenburg statt.
2000 Erstes Juristisches Staatsexamen, 2003 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Anke Brinkhus ist seit 2008 Fachanwältin für Steuerrecht.
Seit dem 1. April 2016 ist Anke Brinkhus Richterin bei einer Kammer des Anwaltsgerichts Celle.

Anke Brinkhus berät und begleitet Unternehmen im Rahmen von Steuer- und Zollprüfungen. Sie führt steuerliche Einspruchs- und Klageverfahren. Sie verteidigt Einzelpersonen in Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren. Zusätzlich ist sie im Bereich der Selbstanzeigenberatung tätig, bei der sie sich fundierte Kenntnisse zur Kapitalertragsteuer und dem Investmentsteuergesetz erworben hat.
Anke Brinkhus verfügt über umfangreiche Erfahrung bei Verhandlungen mit der Finanz- und Zollverwaltung. Hier hat sie u. a. spezielle Kenntnisse im Rahmen von Selbstanzeigen, tatsächlichen Verständigungen, Vollstreckungsverhandlungen und der Abwehr von steuerlichen Arresten erworben. Ihre Magisterabschlussarbeit verfasste sie zum Thema "Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren und im Steuerstrafverfahren".
Sie ist forensisch tätig und schreibt gutachterliche Stellungnahmen zu verschiedenen steuerlichen Themen (u.a. Lohnsteuer, Außensteuergesetz, DBA, Umsatzsteuer, Zollwert, steuerliche Haftung und Verfahrensrecht).
Bei der Beratung zu Unternehmenskäufen führt sie die steuerliche Due Diligence.
Zudem berät Anke Brinkhus im Rahmen von Gewinnabschöpfungsmaßnahmen in Strafverfahren.
Anke Brinkhus referiert und veröffentlicht regelmäßig zu steuer- und strafrechtlichen Themen.