Belgien: EU-Rekordstrafe gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung

Hintergrund
Google missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung, indem in seinen Suchergebnissen der eigene Preisvergleichsdienst an oberster Stelle gereiht wurde, während andere konkurrierende Vergleichsdienste durch die vorgegebenen Algorithmen bewusst weiter hinten angeführt wurden. Mit diesem Vorgehen nahm Google seinen Konkurrenten die Möglichkeit, sich im Wettbewerb durch ihre Leistungen durchzusetzen. Zusätzlich wurde damit unterbunden, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen den unterschiedlichen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.

Verstoss gegen das EU-Kartellrecht
Die Kommission entschied, dass Google aufgrund der sehr hohen Marktanteile (in den meisten Ländern über 90%) im Bereich der allgemeinen Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum eine marktbeherrschende Stellung innehat. Durch die systematische Platzierung des eigenen Preisvergleichsdienstes an oberster Stelle in seinen Suchergebnissen kam Google ein unrechtmäßiger Vorteil zugute, da Verbraucher nachweislich wesentlich öfter auf die primär sichtbaren Ergebnisse klicken. Zudem erfolgte eine schlechtere Platzierung konkurrierender Dienste in den Suchergebnissen von Google durch eine Reihe von Kriterien bei den angewendeten generischen Suchalgorithmen. Dadurch kam es zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf den Preisvergleichsmärkten.

Auswirkungen
Diese rechtswidrige Verhaltensweise verschaffte Google eine größere Anzahl an Zugriffen und Klicks auf seinen Webseiten und in Folge höhere Einnahmen durch platzierte Werbeeinschaltungen. Wie die Kommission darlegte, mussten konkurrierende Vergleichsdienste im Vereinigten Königreich einen Rückgang der Anzahl an Aufrufen ihrer Webseiten um 85%, in Deutschland um 92% und in Frankreich um 80% feststellen. Im Gegensatz dazu nahmen die Zugriffe auf dem Preisvergleichsdienst von Google seit dem Beginn des Missbrauchs im Vereinigten Königreich um das 45-fache, in Deutschland um das 35-fache und in Frankreich um das 19-fache zu.

Folgen für Google
Die festgelegte Geldbuße in Höhe von EUR 2.424.495.000 setzt sich einerseits aus der Dauer und andererseits aus der Schwere der Zuwiderhandlung zusammen. Die Grundlage der Berechnung stellten die Umsätze von Google mit seinem Preisvergleichsdienst in den betroffenen 13 EWR-Staaten dar. Google wurde verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten binnen 90 Tagen nach Erlass des Beschlusses abzustellen und von allen Maßnahmen abzusehen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben. Ansonsten müsse Google mit Zwangsgeldern von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Muttergesellschaft Alphabet rechnen. Google muss also in weiterer Folge für die Platzierung und Anzeige konkurrierender Preisvergleichsdienste auf seinen Suchergebnisseiten dieselben Methoden und Verfahren wie bei seinem eigenen Dienst anwenden. Zudem drohen zivilrechtliche Schadensersatzklagen der durch den Wettbewerbsverstoß betroffenen Personen oder Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten.

Fazit
Grundsätzlich ist in der Entscheidung über die kartellrechtliche Thematik des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Hinblick auf das „digitale Zeitalter“ keine wesentliche Neuerung zu erblicken. Für Google bedeutet die festgestellte Marktbeherrschung aber, dass sich das Unternehmen in Zukunft wohl an die engeren kartellrechtlichen Schranken zu halten hat.

Autorin: Christina Hummer